

Hausordnung der Grundschule Müncheberg
Viele Kinder lernen und spielen am Vormittag in unserer Schule, darum müssen Regeln des kameradschaftlichen Zusammenlebens vorhanden sein. Diese Regeln sind in der Hausordnung auf Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes, die durch Schüler, Eltern und Lehrer erarbeitet wurde, verankert.
Zu unserem Schulgelände gehört der Altbau, der H-Bau, Turnhalle und der Schulhof mit dem Sportplatz. Für die Essenaufnahmen nutzen wir den Speiseraum im H-Bau.Während der Schulzeit dürfen sich die Schüler nur im beaufsichtigten Bereich aufhalten.Die Kinder können von ihren Eltern bis zum Eingangstor (Schild) begleitet werden.
1. Unterrichtszeit
Der Unterricht wird durch folgende Zeiten geregelt:
1. Stunde: 7.40 - 8.25 Uhr 1. kleine Pause (Frühstückspause)
2. Stunde: 8.40 – 9.25 Uhr
3. Stunde: 9.45 – 10.30 Uhr
4. Stunde: 10.40 – 11.25 Uhr 2. große Pause (Mittagspause)
5. Stunde: 11.55 - 12.40 Uhr neu ab 05.08.2013 11.50 - 12.35 Uhr
6. Stunde: 12.50 – 13.35 Uhr 12.45 - 13.30 Uhr
7. Stunde: 13.45 – 14.30 Uhr 13.40 - 14.30 Uhr
- Die Schulklingel zeigt im Altbau für die Klassen 1 bis 4 den Beginn und das Ende der Unterrichtsstunde an. Im H-Bau und in der Turnhalle wird uns durch den Fachlehrer die Zeitregelung angezeigt.
- Im Unterricht sollen wir uns alle so verhalten, dass der Unterrichtsverlauf und die Lernbedingungen der anderen Schüler nicht beeinträchtigt werden.
- Erscheint kein Lehrer zur ausgewiesenen Stunde, so benachrichtigt der Klassensprecher mindestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn das Sekretariat.
- Nach Unterrichtsschluss begeben wir uns auf direktem nach Hause (Versicherungsschutz).Schüler, die mit dem ersten Bus um 6.55 Uhr kommen, können sich zur Überbrückung der langen Wartezeit in einem ausgewiesenen Raum bis 7.15 Uhr aufhalten.
- In den großen Pausen verlassen wir alle die Schulgebäude. Nur bei Regenwetter bzw. Sturmwarnung halten wir uns mit dem Fachlehrer im Klassenraum der nächstfolgenden Stunde auf.
- Die speziellen Belehrungen für die Fachräume und die Turnhalle gelten für alle Schüler (Dokumentation in den Klassenbüchern).
- In den Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
- Bei Ausfallstunden müssen wir als Schüler der Klassen 4 bis 6 für eine begrenzte Zeit eine schriftliche Genehmigung zum Verlassen des Schulgeländes vorlegen. Damit erlischt die Aufsichtspflicht der Schule, da dadurch der Versicherungsschutz aufgehoben wird.
2. Verhalten im Bereich der Schule
- Ein freundlicher Ton prägt den Umgang miteinander.
- Wir behandeln die Schuleinrichtung (Unterrichtsmittel, Möbel usw.) schonend. Mit Gegenständen anderer Schüler gehen wir sorgsam um. Sollte jemanden etwas kaputt gehen oder aber eine mutwillige Zerstörung vorliegen, ist dies umgehend dem Klassenleiter oder Hausmeister zu melden. Bei mutwilliger Zerstörung ist für den entstandenen Schaden aufzukommen.
- Meldungen sollten auch umgehend erfolgen, wenn uns fremde Personen auffallen, die sich in den Schulgebäuden oder auf dem Hof befinden.
- Alle Besucher oder Gäste melden sich im Sekretariat an. Verspätet erscheinende Schüler begeben sich unverzüglich zum jeweiligen Unterrichtsraum. Findet ein Schüler seine Klasse nicht vor, meldet er sich im Sekretariat.
- Unfälle im Schulbereich sind dem Fachlehrer bzw. der Sekretärin zur weiteren Abklärung schnellstmöglichst zu übermitteln.
- Wir betreten den Raum erst nach dem Fachlehrer. Der eingetragene Ordnungsdienst ist für die Sauberkeit der Tafel zuständig. Das Öffnen und Schließen der Fenster sowie die Bedienung des Sonneschutzes wird von den Lehrern vorgenommen.
- Das Klassenbuch wird von einem verantwortlichen Schüler an den nächsten Fachlehrer übergeben. Die Räume verlassen wir sauber. Wir helfen den Reinigungskräften und stellen nach der letzten Stunde nach Raumplan die Stühle hoch.
- In den großen Pausen werden die Toiletten im unteren Bereich genutzt. Diese stellen keinen Aufenthaltsraum dar und sind ordentlich zu verlassen.
- Wir wollen unsere Pausenhöfe zur Erholung nutzen, darum verhalten wir uns so, dass niemand durch uns gefährdet wird. Aus diesem Grund bleiben gefährliche Gegenstände, wie z.B. Waffen jeglicher Art, Feuerzeuge oder Messer zu Hause. Die Ausleihe von Spielgeräten unterliegt dem Schulsozialarbeiter. Alle Geräte geben wir ordentlich und vollständig zurück. Wir wollen uns über die Pflanzen im Schulgebäude und auf dem Hof freuen, deshalb achten wir darauf, dass sie uns erhalten bleiben. Kommt es zu Konfliktsituationen, melden wir uns beim aufsichtsführenden Lehrer.
- Wir können mit Einverständnis unserer Eltern (schriftlich zur Hinterlegung beim Klassenleiter) mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Die Räder stellen wir in den dafür vorgesehenen Ständern ab. Unsere Fahrräder holen wir erst nach Unterrichtsschluss ab. Die Fläche für die Fahrradständer wird in den Pausen nicht betreten. (Bei Schadensfällen tritt zuerst die Haftpflicht der Eltern in Kraft.)
- Das Fahren auf dem Gelände ist nicht gestattet. Mit Betreten des Geländes ist vom Fahrrad zu steigen und dieses zu schieben.
- Schüler, die den Hort besuchen, müssen bis zum regulären Unterrichtsschluss beaufsichtigt werden. (Ausnahmen gelten bei Abstimmung durch Hort und Schule)
- Jacken werden in den Gebäuden an den dafür vorgesehenen Haken aufgehängt. Die Schülerspinde geben die Möglichkeit zur verschließbaren Lagerung von Gegenständen. Sie können über den Förderverein der Schule angemietet werden. Sportsachen und Schulmappen bleiben unter Aufsicht des Besitzers. Wertsachen bleiben zu Hause. (Es erfolgt keine Haftung durch die Schule)
- Jede gefundene Sache sollte beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben werden.
- Haben wir Sachen verloren können wir uns nach vorheriger Suche beim Hausmeister melden.
- Für technische Geräte wie Handy usw. oder Geldbeträge in Jackentaschen wird keine Haftung von Seiten der Schule übernommen. Wenn wir diese trotzdem mitführen, sind wir auch für deren Sicherheit zuständig.
- Während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist das Handy aus. Es dient uns nur zur schnellen Kontaktaufnahme in Notfällen.
- Das Rauchen im Schulbereich ist untersagt.
- Werbung bedarf der Genehmigung der Schulleitung
3. Verhalten bei Gefahr
- Im Katastrophenfall oder bei Brand wird durch die Alarmanlage die Evakuierung der Gebäude ausgelöst. Alle Personen haben die Gebäude unverzüglich und diszipliniert über den kürzesten, in den Fluren ausgewiesenen Fluchtweg zu verlassen und sich auf den Schulhof zu begeben. Dort erfolgen weitere Anweisungen durch die Schulleitung oder Feuerwehr. (Es gelten weiter die Bestimmungen des Alarmplanes laut Belehrung.)
4. Veranstaltungen außerhalb der regulären Unterrichtszeit
- Für jegliche Veranstaltungen sowie die Arbeitsgemeinschaften, die von schulfremden Personen geleitet werden gelten für uns die gleichen Regeln wie während der regulären Schulzeit. Sie müssen schriftlich bei der Schulleitung angemeldet werden und bedürfen der Genehmigung.
Schüler, die die Hausordnung nicht beachten, unterliegen den im Brandenburgischen Schulgesetz vorgesehenen Verfahren bzw. Maßnahmen.
Die Schulleitung übt im Auftrag des Bürgermeisters das Hausrecht aus.
Müncheberg, 06.06.2011
gez. Frau Grenz (Schulleitung)
gez. Frau Probst (Vorsitzende der Schulkonferenz)